DAS TEAM

In der forensischen Psychologie arbeiten Psychologinnen und Psychologen im Schnittbereich von Psychologie und Straf- oder Massnahmenrecht - als Psychotherapeuten, als Gutachterinnen oder als Beraterinnen.

Danke, dass sie sich für unser Angebot zum Fachzentrum Forensik Ostschweiz (kurz Fa|For|O) interessieren. Wenn sie sich näher über die Themen "Gutachen", "Therapien" oder "Beratungen" informieren wollen, dann nehmen sie sich doch ein wenig Zeit und schauen sich diese Themen näher an. Die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und ein verantwortungsvoller Umgang mit personenbezogenen Daten ist für uns selbstverständlich, Informationen dazu haben wir für sie unter "Rechtliches" bereitgestellt.

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GUTACHTEN

Wir erstellen Gutachten zu folgenden Rechtsgebieten:

  • Strafrecht
  • Zivilrecht
  • Strassenverkehrsmedizin
  • Versicherungsmedizin
  • Militärdiensttauglichkeit
  • Waffenrecht

Diese Gutachten äussern sich zur Frage, ob aus medizinisch-psychiatrischer Sicht die Diensttauglichkeit gegeben ist.

Wir erstellen Gutachten im Auftrag der Armee zur Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit.

Abklärungen werden auch im Auftrag von Angehörigen der Armee, beziehungsweise im Vorfeld der Rekrutierung durchgeführt. Die Kosten müssen in diesem Fall selber getragen werden.

Die Erstellung des Gutachtens dauert in der Regel ein bis zwei Monate.

Wir erstellen versicherungsrechtliche Gutachten im Auftrag der Invalidenversicherung (IV), SUVA und der Taggeldversicherung.

Versicherungsrechtliche Gutachten werden nach den aktuellen Qualitätsleitlinien erstellt.

Die Erstellung des Gutachtens dauert drei bis sechs Monate; je nachdem welche zusätzlichen Abklärungen / Testungen notwendig sind.

Wir erstellen strafrechtliche Gutachten zu Handen der Staatsanwaltschaften und Strafvollzugsbehörden zu Fragen der Schuldfähigkeit, der Prognose, allfälligen Massnahmen und gegebenenfalls Lockerungsempfehlungen.

Ablauf

Nach Eingang der Akten wird die zu untersuchende Person schriftlich aufgeboten, oder bei Bedarf telefonisch / schriftlich mit dem Gefängnis ein Termin vereinbart. Es folgt ein ausführliches Gespräch über die Lebensgeschichte, die Gründe die zur Untersuchung geführt haben und wie es weiter gehen soll. Anschliessend folgen gegebenenfalls noch eine körperliche und eine Laboruntersuchung. Nach Vorliegen aller Resultate erfolgt die Erstellung des Gutachtens.

Apparative Untersuchungen können bei Bedarf ortsnah durchgeführt werden. Auf Wunsch können auch testpsychologische Untersuchungen durch-geführt werden.

Zur Erstellung eines umfassenden Gutachtens benötigt der Gutachter sämtliche Vorakten. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel drei bis sechs Monate; die Bearbeitungszeit wird aber in jedem einzelnen Fall besprochen und festgelegt.

Wir erstellen zivilrechtliche Gutachten im Auftrag der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) sowie im Auftrag von Gerichten zur Frage von Erwachsenenschutzmassnahmen, der Urteils- und Testier-fähigkeit, wie auch zur Erziehungsfähigkeit.

Bei Gutachten der Erziehungsfähigkeit, bei der eine Einschätzung des Kindswohls gewünscht wird, muss allenfalls ein Kinder- und Jugendpsychiater hinzugezogen werden.

Bei Bedarf können auch Einschätzungen zur Frage der Überprüfung einer Fürsorgerischen Unterbringung (FU) durchgeführt werden.

Fürstentum Liechtenstein

Es werden auch Gutachten im Rahmen der Abklärung einer Sachwalterschaft erstellt.

Die Bearbeitungszeit hängt vom zu erwartenden Aufwand ab. In der Regel muss mit zwei bis drei Monaten gerechnet werden.

Diese Gutachten äussern sich zur Frage, ob die Fahreignung aus verkehrsmedizinischer Sicht gegeben ist.

Für diese Gutachten ist eine Vorauszahlung Pflicht. Die Erstellung des Gutachtens dauert in der Regel vier bis sechs Wochen, je nach Fragestellung und entsprechend notwendigen Laboruntersuchungen und Haaranalysen.

Dr. med. Christoph Burz verfügt über die Voraussetzung der Stufe 4 gemäss Schweizerischer Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM).

Das Gutachten äussert sich zur Frage, ob dem Erwerb und / oder Besitz einer Waffe aus medizinisch-psychiatrischer Sicht etwas entgegensteht.

Für die Erstellung des Gutachtens ist eine Vorauszahlung Pflicht.

Die Erstellung des Gutachtens dauert in der Regel vier Wochen.

Die im Rahmen der Begutachtung notwendigen Untersuchungen können im Fachzentrum Forensik Ostschweiz in Buchs SG, Chur oder vor Ort (zum Beispiel Gefängnis) durchgeführt werden.

Die Gutachten werden nach den derzeitigen wissenschaftlichen und rechtlichen Erkenntnissen durchgeführt.

In Ausnahmefällen werden auch sogenannte "Privatgutachten" erstellt. Dies muss im Einzelfall genau geprüft werden.

Fürstentum Liechtenstein

Es werden auch Gutachten im Sinne des Liechtensteinischen Rechts mit den dortigen Besonderheiten erstellt.

Ablauf und Anmeldung

Anfragen können per Mail oder telefonisch erfolgen. Mit dem Auftraggeber wird innerhalb von einer Woche Kontakt aufgenommen und mitgeteilt, wer für die Erstellung des Gutachtens zuständig ist, bis zu welchem Zeitpunkt der Auftraggeber mit der Zustellung des Gutachtens rechnen kann, und wie hoch die Kosten maximal sein werden.

Wenn sie weitere Informationen wünschen rufen sie uns an +41-81-756-60-26 oder sie stellen ihre Anfrage per E-Mail.

THERAPIEN

Im Fachzentrum Forensik Ostschweiz werden Therapien im Rahmen des Art. 63 StGB oder Weisungen durchgeführt.

Auf Nachfrage können auch freiwillige Therapien durchgeführt werden, zum Beispiel im Rahmen von laufenden Verfahren oder für Personen die Neigungen an sich feststellen von denen sie wissen, dass sie juristische Konsequenzen haben könnten ("kein Täter werden").

Brauchen sie sofort einen Termin? Dann rufen sie uns einfach an!

+41-81-756-60-26

Unsere Praxiszeiten:

Mo, Di, Do 08.00-12.00 / 13.00-17.00 Uhr

Wenn sie weitere Informationen wünschen rufen sie uns an +41-81-756-60-26 oder sie stellen ihre Anfrage per E-Mail. Terminvereinbarungen erfolgen vorzugsweise telefonisch.

BERATUNGEN

Wir bieten ihnen Beratung von Personen die schwierige Klienten betreuen:

  • Berufsleute aus den Bereichen Sozialpädagogik
  • Sozialarbeit
  • Schule
  • Rechtssprechung
  • GesundheitsweSen

 

Des weiteren bieten wir ihnen Therapiesupervision mit Schwerpunkt Behandlung von:

  • forensischen Patienten
  • Gutachtensupervision

 

Brauchen sie sofort einen Termin? Dann rufen sie uns einfach an!

+41-81-756-60-26
+41-76-500-60-21 (Homeoffice)

Unsere Praxiszeiten:

Mo, Di, Do 08.00-12.00 / 13.00-17.00 Uhr

Wenn sie weitere Informationen wünschen rufen sie uns an +41-81-756-60-26 oder sie stellen ihre Anfrage per E-Mail.

KOMMEN SIE IN KONTAKT MIT UNS

FA|FOR|O

Fachzentrum Forensik Ostschweiz

Gutachten | Therapien | Beratungen

Roger Giezendanner, Dieter Welz und Dr. med. Christoph Burz

Bahnhofstrasse 43, 9470 Buchs SG
TEL: +41 81 756 60 26 | FAX: +41 81 756 60 29

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Unsere Praxiszeiten:

Mo, Di , Do 08.00-12.00 / 13.00-17.00 Uhr

+41-81-756-60-26

Wenn sie weitere Informationen wünschen rufen sie uns an +41-81-756-60-26 oder sie stellen ihre Anfrage per E-Mail. Terminvereinbarungen erfolgen vorzugsweise telefonisch.

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